
Organisatorisches
Auf dieser Seite erfahren Sie alles über den organisatorischen Ablauf bei der Kita am Menzerpark
Interesse an einem Betreuungsplatz?
Sie wissen, dass sie in einigen Wochen oder Monaten einen Betreuungsplatz benötigen? Dann füllen sie das Platzanfrageformular aus und geben es persönlich in der Kita am Menzerpark ab oder senden es uns mit der Post zu. Das Interessentenblatt ist keine verbindliche Anmeldung, sondern dient uns zur besseren Planung zur Vergabe der Betreuungsplätze.
Oder sie füllen unser Formular für eine Platzanfrage aus.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Anmeldung
Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Wir nehmen uns gerne Zeit und informieren Sie über alles Wissenswerte. Termine können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular stellen.
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In der Einrichtung können Kinder im Alter von 6 Monaten bis zur Aufnahme in die Grundschule, also sechs Jahre, aufgenommen werden, soweit Plätze vorhanden sind.
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Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können die Einrichtung besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden können.
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Voraussetzung für die Aufnahme in die Kindertagesstätte ist der Beitritt in den Verein “Eltern Konkret e.V." und der Abschluss des Betreuungsvertrags für das Kind.
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Der Verein legt mit den pädagogischen Mitarbeitern die Grundsätze über die Aufnahme der Kinder in die Einrichtung fest.
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Jedes Kind muss vor der Aufnahme in die Einrichtung ärztlich untersucht werden. Als ärztliche Untersuchung gilt auch die Vorsorgeuntersuchung.
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Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge sowie Änderungen der Anschrift, der Kontonummer, der privaten und geschäftlichen Telefonnummern der Leitung des jeweiligen Rappelkistenhauses unverzüglich mitzuteilen, um bei plötzlicher Krankheit des Kindes oder in Notfällen erreichbar zu sein.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Eingewöhnungszeit
Die Eingewöhnung eines Kindes in unserer Kinderkrippe besteht aus dem Einführungsgespräch und der Eingewöhnungszeit. Das Einführungsgespräch wird vor Vertragsbeginn vom Krippenpersonal der Gruppe, in die das Kind kommt, und und/oder der Leitung geführt.
Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Informationsaustausch und bietet Gelegenheit, Fragen zu stellen. Beim Einführungsgespräch erhalten die Eltern das vorliegende pädagogische Konzept der Einrichtung mit allen weiteren Vertragsunterlagen. Diese enthalten alle wichtigen Informationen über die Krippe. Das pädagogische Personal erfährt etwas über die bisherigen Lebensgewohnheiten des neuen Kindes und über den Umgang der Eltern mit dem Kind.
Die Eingewöhnungszeit startet mit Vertragsbeginn. Die Eingewöhnungszeit umfasst einen bestimmten Zeitraum, in der Regel 6-8 Wochen vor dem eigentlichem Betreuungsbeginn. Ein kontinuierlicher Ablauf erleichtert das Eingewöhnen. Das Krippenpersonal entscheidet in Abstimmung mit den Eltern über den Verlauf der Eingewöhnung und den Zeitpunkt, an dem die Eingewöhnung abgeschlossen ist. Wir wollen den Kindern und den Eltern den Einstieg in die Krippe möglichst leicht machen. Die Kinder sollen uns kennenlernen, sich mit unserem Tagesablauf, Regeln, Spielsachen, Räumlichkeiten und Aktivitäten vertraut machen.
Aufsicht in der Kita am Menzerpark
Das Personal der Kita am Menzerpark ist während der vereinbarten Betreuungszeit der Einrichtung für die betreuten Kinder verantwortlich.
Auf dem Weg zur und von der Einrichtung sind die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder verantwortlich. Insbesondere tragen die Erziehungsberechtigten Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß von der Einrichtung abgeholt wird.
Das Kind darf nur von Erziehungsberechtigten oder einem der Einrichtung mit Namen bekannten Stellvertreter abgeholt werden. Die abholberechtigten Personen müssen auf das Formular des Vertrages vor Beginn der Betreuung eingetragen werden.
Die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten endet in der Regel mit der Übergabe des Kindes in den Räumen der Einrichtung an das Krippenpersonal und beginnt wieder mit der Übernahme des Kindes in die Obhut eines Erziehungsberechtigten bzw. einer von diesen mit der Abholung des Kindes beauftragten Person.
Hat ein Erziehungsberechtigter schriftlich erklärt, dass sein Kind im Ausnahmefall zu einer Veranstaltung außerhalb der Einrichtung gehen darf, beginnt die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten i.d.R. mit der Entlassung des Kindes aus den Räumen der Einrichtung.
Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit den Eltern sind die Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig, sofern keine andere Absprache über die Wahrnehmung der Aufsicht getroffen wurde.
Schlafzeiten
Schlafzeiten werden individuell und somit nach dem Bedürfnis des Kindes gerichtet. Schlafzeiten werden wie allgemeine Betreuungszeiten berechnet.
Kleidung
Wir bitten um bequeme Kleidung für die Kinder, so dass Pfützen, Matsch oder Sand kein Hindernis darstellen. Wir malen, matschen, kleben...wir gehen auf dem Spielplatz oder in den Wald. Ihr Kind sollte kein schlechtes Gewissen bekommen, sollte die Kleidung schmutzig werden. Schuhe und Jacke sollten wetterentsprechend sein damit wir immer ins Freie gehen können. Wichtig ist auch immer eine Kopfbedeckung bei Sonnenstrahlen.
Krankheit des Kindes
Gerade Kleinkinder können häufig erkranken. Damit sie schnellstmöglich wieder gesund werden und andere Kinder nicht anstecken, müssen kranke Kinder zu Hause bleiben. Erst wenn sie einen Tag fieberfrei sind, dürfen sie wieder in die Kinderkrippe; bei ansteckenden Kinderkrankheiten ist zudem ein vom Arzt ausgestelltes Attest über die Ansteckungsfreiheit des Kindes vorzulegen.
Für Besonderheiten zur Meldepflicht, zum Besuchsverbot bzw. bei einer Wiederauf-nahme des Kindes in die Einrichtung nach Krankheit ist dasInfektionsschutzgesetz (IfSG) maßgebend.
Über diese Regelung des IfSG sind die Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß §34 Abs. 5 Satz 2 IfSG zu belehren.
Das Infektionsschutzgesetz bestimmt u.a., dass das Kind nicht in die Kinderkrippe gehen darf, wenn
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es an einer schweren Infektion erkrankt ist, z.B. Diphtherie oder Brechdurchfall
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eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen kompliziert verläuft bzw. verlaufen kann, z. B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Hepatitis
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es unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist
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es an einer infektiösen Magen-Darm-Erkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.
Ansteckende Krankheiten:
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ansteckende Krankheiten sind dem Krippenpersonal zu melden
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bei bestimmten Krankheiten wird ein Aushang in der Krippe gemacht (z. B. Windpocken, Röteln)
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erkrankte Kinder müssen zu Hause bleiben
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in besonderen Fällen kann die Krippe ein Attest vom Arzt fordern, dass das Kind wieder gesund ist
Fieber:
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ab 38° Fieber (Messung im Gehörgang) werden die Eltern informiert und das Kind muss schnellstmöglich abgeholt werden. Zum Wohle des Kindes sollte das Kind bis zur Fieberfreiheit zu Hause bleiben (am besten 24 Std. fieberfrei)
Medikamente:
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In der Krippe werden Medikamente nur in Absprache mit den Eltern verabreicht und mit schrigtlicher Genhemigung des zuständigen Arzt verabreicht (Formular hier)
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die Gabe von Antibiotika und Notfallmedikamenten gilt als Ausnahmefall und kann mit dem Krippenpersonal abgeklärt werden, sofern diese ärztlich verordnet ist
Mittagessen in der Kita am Menzerpark
Da gerade zu diesem Thema vielfältige Fragen von den Eltern kommen, haben wir alles Wichtige in diesemInfoblatt zusammengefasst.
Infowand
Im Eingangsbereich der Rappelkisten ist eine Eltern - Infowand angebracht. Es lohnt sich, die Beträge und Informationen rund um den Kitaalltag regelmäßig anzuschauen. Auch Beiträge ihrerseits können in Absprache mit der Leitung veröffentlicht werden.
Frühstück
Das Frühstück entspricht einer Zwischenmahlzeit. Bei uns gilt die Regel, dem Kind das mitzugeben, was ihrem Sohn bzw. ihrer Tochter schmeckt. Bitte keine Süßigkeiten! Als zusätzliche Getränke stehen Wasser und Früchtetee zur Verfügung.
Abschied aus der Kita am Menzerpark
Wenn uns die Kinder verlassen, bekommen die Kinder ihr Portfolio mit nach Hause. Bitte besprechen Sie diesen Tag mit den Erzieherinnen der Gruppe, damit wir diesen Tag gebührend feiern können. Es ist ein wichtiger Abschnitt im Leben Ihres Kindes.
Feste in der Rappelkiste
Obwohl wir eine nicht-konfessionelle Kita sind, wollen wir Feste wie Fasching, Ostern, St. Martin, Nikolaus und Weihnachten feiern. Hier sollen zum Teil auch die Eltern mit einbezogen werden. Desweiteren sind wir offen für Feste anderer Konfessionen oder Kulturen. Wir feiern den Geburtstag des Kindes ebenfalls gemeinsam in der Gruppe. Ob oder wie Sie zur Gestaltung dieses Tages beitragen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Sprechen Sie mit dem Betreuungsteam darüber.
Aus- und Weiterbildung des Personals
Die pädagogische Arbeit in einer Krippe verstehen wir als Prozess des Kitapersonals und auch der Kinder. Das gemeinsame Lernen spielt sich weitgehend auf der Beziehungsebene ab. Unserem Kitanpersonal bieten wir ein individuelles Aus- und Weiterbildungskonzept an. Der Orientierungsplan und das Portfolio der Kinder sind ständige Begleiter unserer Arbeit. Auch Teamsitzungen und Fortbildungstage sind Instrumente, in denen der Austausch über die tägliche pädagogische Arbeit stattfinden soll. Des Weiteren gibt es regelmäßige Teamsitzungen der einzelnen Häuser und Treffen der Hausleitungen. Personalgespräche geben immer die Gelegenheit für die Mitarbeiterinnen ein Feedback zu bekommen und möglichen auftretenden Problemen frühzeitig entgegenzuwirken.
Versicherung
Nach den derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind Kinder aller Altersgruppen gegen Unfall versichert:
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auf dem direkten Weg zu der und von der Einrichtung
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während des Aufenthalts in der Einrichtung
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während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Grundstückes
Alle Unfälle, die auf dem Weg von und zu der Einrichtung eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann.
Für vom Träger der Einrichtung oder von den MitarbeiterInnen weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig verursachte(r) Verlust, Beschädigung und Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Krippe wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen etc.
Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern.
Kündigung
Die Erziehungsberechtigten können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen.
Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende unter Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können unter anderem sein:
1. das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen
2. die wiederholte Nichtbeachtung der in der Ordnung aufgeführten Pflichten der Erziehungsberechtigten, trotz schriftlicher Mahnung
3. ein Zahlungsrückstand der Betreuungskosten über drei Monate, trotz schriftlicher Mahnung
4. nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Erziehungsberechtigten und der Einrichtung über das Erziehungskonzept und/ oder einer dem Kind angemessenen Förderung trotz eines vom Verein anberaumten Einigungsgespräches
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt.
Jugendamt
In bestimmten Fällen werden die Betreuungskosten für das Kind vom Jugendamt bezuschusst. Die notwendigen Anträge für eine Klärung der finanziellen Unterstützung finden sie hier: Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge in einer Tageseinrichtung nach § 22 SGB VIII(Selbstauskunft) und die Bescheinigung zum Antrag auf Übernahme der KITA-Gebühren (vom Träger auszufüllen). Zwingend notwendig ist dabei auch die Abtretungserklärung, die veranlasst, dass die Betreuungsgelder direkt an die Einrichtung überwiesen werden.